Der Jahresbeitrag beträgt ab 01.01.2016
Maßgebend ist jeweils das Lebensalter am 01. Januar des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird.
Die Beträge werden gemäß § 11 Ziff. 5f der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Familienbeitrag
Der Höchstbetrag, der von einer Familiengemeinschaft zu zahlen ist, beträgt jährlich 180,00 €
(15,00 €/Monat). Zu einer Familiengemeinschaft im beitragsrechtlichen Sinne zählen: Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 Kind / Jugendlichen, Alleinerziehende mit mindestens 2 Kindern / Jugendlichen.